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   VGH Baden-Württemberg, 28.12.1995 - 8 S 3611/94   

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VGH Baden-Württemberg, 28.12.1995 - 8 S 3611/94 (https://dejure.org/1995,3596)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.12.1995 - 8 S 3611/94 (https://dejure.org/1995,3596)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Dezember 1995 - 8 S 3611/94 (https://dejure.org/1995,3596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Überschreitung der Obergrenzen für die Geschoßflächenzahl aus städtebaulichen Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Auswirkungen von Änderungen in einem parallel geführten Flächennutzungsplanverfahren; Entscheidendes Kennzeichen eines "Parallelverfahrens"; Verstoß des Bebauungsplans gegen das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 17 Abs. 3; VwGO § 47
    Bauplanungsrecht: Erfordernis der Überschreitung der Obergrenzen für die Geschoßflächenzahl aus städtebaulichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Überschreitung der Geschoßflächenzahl im Bebauungsplan (IBR 1996, 302)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 158
  • VBlBW 1996, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.12.1995 - 8 S 3611/94
    Entscheidendes Kennzeichen eines "Parallelverfahrens" im Sinn des § 8 Abs. 3 BauGB ist, daß die einzelnen Abschnitte beider Planverfahren in einem dem Zweck angemessenen zeitlichen Bezug zueinander stehen und daß im jeweiligen Fortgang der beiden Verfahren eine inhaltliche Abstimmung zwischen den beiden Planentwürfen möglich und gewollt ist (BVerwG, Beschl. v. 03.10.1984 - 4 N 4.84 - NVwZ 1985, 485).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 4 NB 42.93

    Überprüfung einer Vorschrift in einem Normenkontrollverfahren - Aufstellung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.12.1995 - 8 S 3611/94
    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, beurteilt sich maßgeblich nach der Begründung des Bebauungsplans, in welcher die jeweils einschlägigen städtebaulichen Gründe schlüssig darzulegen sind (BVerwG, Beschl. v. 26.01.1994 - 4 NB 42.93 -, S. 3 des amtl. Abdrucks, insoweit in Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 5 nicht abgedruckt; Fickert/Fieseler, a.a.O., RdNr. 28).
  • OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91

    Bauleitplanung: Verletzung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB ,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.12.1995 - 8 S 3611/94
    Der Ausnahmecharakter der Vorschrift wird damit besonders hervorgehoben (vgl. das Urteil des Senats vom 08.09.1995 - 8 S 850/95 sowie OVG Berlin, Urt. v. 14.01.1994 - OVG 2 A 9.91 - UPR 1994, 320 = PBauE § 17 BauNVO Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 8 S 850/95

    Überschreitung der Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung - wirtschaftliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.12.1995 - 8 S 3611/94
    Der Ausnahmecharakter der Vorschrift wird damit besonders hervorgehoben (vgl. das Urteil des Senats vom 08.09.1995 - 8 S 850/95 sowie OVG Berlin, Urt. v. 14.01.1994 - OVG 2 A 9.91 - UPR 1994, 320 = PBauE § 17 BauNVO Nr. 2).
  • VG Freiburg, 16.07.2013 - 4 K 497/13

    Baugenehmigung für den Neubau eines Geschäftshauses mit Tiefgarage; summarische

    Vielmehr reicht es aus, dass die konkrete Planung nach den Umständen des Einzelfalls und aus dem darauf abgestellten Planungskonzept der Gemeinde mit seinen Zielen und Zwecken vernünftigerweise geboten ist; ob dies der Fall ist, beurteilt sich maßgeblich nach der Begründung des Bebauungsplans, in welcher die jeweils einschlägigen städtebaulichen Gründe schlüssig darzulegen sind (BVerwG, Beschluss vom 26.01.1994 - 4 NB 42.93 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.12.1995 - 8 S 3611/94 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.09.2011, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 09.10.2003, a.a.O.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand 2012, § 17 BauNVO Rn. 20, 23).

    Dies hat umso ausführlicher zu geschehen, je größer der Grad der Überschreitung ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.12.1995, a.a.O.).

    Vielmehr wäre insoweit eine - angesichts des Grades der Überschreitung der Geschossflächenzahl ausführliche (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.12.1995, a.a.O.) - Darlegung angezeigt gewesen, weshalb die Überschreitung aufgrund der Grundstückssituation städtebaulich vernünftigerweise geboten und nicht etwa nur der besseren wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit der Grundstücksfläche geschuldet sein sollte.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1998 - 8 S 1030/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Verwirkung der Antragsbefugnis; Auslegung

    Städtebauliche Gründe "erfordern" eine Überschreitung der in § 17 Abs. 1 BauNVO für das Maß der baulichen Nutzung geltenden Obergrenzen bereits dann, wenn die Überschreitung vernünftigerweise geboten ist (Aufgabe der vom Senat in seinem Beschluß vom 28.12.1995 - 8 S 3611/94 -, VBlBW 1996, 141 vertretenen strengeren Auffassung).

    Mit der Ersetzung des Worts "rechtfertigen" in § 17 Abs. 9 BauNVO 1977 durch das Wort "erfordern" in § 17 Abs. 3 BauNVO 1990 sind die inhaltlichen Anforderungen für eine Überschreitung der in Abs. 1 dieser Vorschrift festgelegten Obergrenzen erhöht worden (vgl. dazu im einzelnen den Beschluß des Senats vom 28.12.1995 - 8 S 3611/94 -, VBlBW 1996, 141).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1997 - 8 S 891/97

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung - Normwiederholungsverbot bei

    Der angefochtene Bebauungsplan ersetzt zusammen mit dem Bebauungsplan ''R.-/R.-straße (I) Stuttgart 906 B'' den Bebauungsplan ''R.-/R.-straße'' vom 6.7.1994, der auf den Normenkontrollantrag der Antragstellerin mit Beschluß des Senats vom 28.12.1995 - 8 S 3611/94 - wegen eines Verstoßes gegen § 17 BauNVO für nichtig erklärt wurde.

    Der angefochtene Bebauungsplan ist nichtig, da er mit dem Bebauungsplan vom 6.7.1994, den der Senat mit seinem rechtskräftigen Beschluß vom 28.12.1995 - 8 S 3611/94 - (VBlBW 1996, 141) für nichtig erklärt hat, im wesentlichen inhaltsgleich ist.

  • OVG Thüringen, 10.06.2009 - 1 N 428/08

    Bebauungsplan Kleine Ackerhofsgasse unwirksam

    Wenn im Bebauungsplan keine GFZ festgesetzt ist, muss sich aus den übrigen Parametern für das Maß der baulichen Nutzung ergeben, dass die Höchstgrenzen eingehalten sind (VGH Mannheim, Beschluss vom 28.12.1995 - 8 S 3611/94 -, VBl.BW 1996, 141, [juris], Ziff. 18 f., insoweit bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23.01.1997 - 4 NB 7/96 -, NVwZ 1997, 903, [juris], Ziff. 3, König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 17, Rn. 9a; s. auch Fickert/Fieseler, a. a. O. Rn. 9; sowie OVG Bautzen, Urteil vom 04.10.2000, - 1 D 19/00 -, BRS 63 Nr. 36 = SächsVBl 2001, 34, Ziff. 103, für die Situation, in der die zulässige Grundfläche nicht durch eine GRZ, sondern durch eine über dem zulässigen Maß liegende absolute Angabe der Fläche angegeben wird).
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